Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum

Der Hauptgrund für weggeworfene Lebensmittel ist ein falsch interpretiertes Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses Datum gibt an, bis zu welchem Tag das gekennzeichnete Lebensmittel, bei sachgerechter Aufbewahrung auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen, bzw. ohne gesundheitliche Risiken, unverändert bleiben sollte. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, das heißt, dass das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig ist.

Beim Mindesthaltbarkeitsdatum unserer Käsespezialitäten handelt es sich vielmehr um einen Verzehrhinweis bzw. gibt dieses Datum über den Reifezustand des Käses Auskunft. Bei Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums erreicht der Käse seinen Reifehöhepunkt. Bei Überschreitung dieses Datums und fachgerechter Lagerung kann er trotzdem über Wochen hinaus unbedenklich genießbar sein.

Bio ist nicht gleich Bio...

Um ein anerkannter Bio-Bauer zu werden, ist es notwendig sich bei der Lebensmittelbehörde zu melden und einen Antrag dafür zu stellen. Grundsätzlich gilt eine dreijährige Übergangsfrist, in der man zwar nach den Richtlinien der biologischen Landwirtschaft laut Lebensmittel-Codex arbeitet, die Produkte aber noch nicht als Bio-Produkte verkaufen darf. Weiters schließt man mit einer anerkannten Kontrollfirma einen Kontrollvertrag ab. Diese kontrolliert zumindest einmal jährlich die notwendigen Aufzeichnungen wie z.B. die Verwendung von Bio-Saatgut, die Bodenbearbeitung, die Düngung, die Tierhaltungs- und Fütterungsrichtlinie u.v.m. Als Bauer ist man hier in der Beweislast, daher müssen umfangreiche Aufzeichnungen getätigt werden. Dazu gibt es Überkontrollen der Lebensmittelbehörde oder der AMA (staatliche Kontrollstelle). Das Kontrollwesen ist sehr komplex und übergreifend. Man kann zwischen einem EU-weiten Mindeststandard und zahlreichen strengeren Bio-Verbänden auswählen.
Wir wirtschaften auf unserem Hof nach den Bio-Austria-Richtlinien. www.bio-austria.at

Denn - Bio ist nicht gleich Bio!

Unterschiede der BIO-Kennzeichen

EU-Bio-Logo

Es entspricht dem europäischen Mindeststandard, ist genau genormt in Größe und Farbe und ist verpflichtend an Bio-Produkte aus allen EU-Staaten anzubringen. Im Text darunter erhält man einen Hinweis über die Herkunft des Rohstoffes. In unserem Fall liest man ‚österreichische Landwirtschaft’.

AMA-Bio-Logo

Es ist ein nationales Bio-Gütesiegel und ein verbandsunabhängiges Siegel.
Dieses Siegel gibt es in zwei Ausführungen. Für rein österreichische Rohstoffe in rot-weiß gehalten. Für Rohstoffe überwiegend ausländischer Herkunft wird ausschließlich schwarz-weiß verwendet.

Gentechnik und BIO

In der EU-Bio-Verordnung (VO(EG)834/2007 bzw. Nr. 889/2008) ist die Begriffsbestimmung für
„genetisch veränderter Organismus (GVO)“ geregelt.

Die Anwendung von genetisch veränderten Organismen ist laut Artikel 9 für alle Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoffe, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgutsorten, vegetarischen Vermehrungsmaterialien und Mikroorganismen, sowie beim Einsatz von Nützlingen im Bio-Landbau, verboten.

Damit wird sichergestellt, dass Bio auch wirklich gentechnikfrei ist.

In Österreich darf kein GVO Saatgut ausgesät werden. Jedoch gelangt über die Fütterung ganz legal Gentechnik Futtermittel (Soja aus Brasilien) in die konventionellen Stallungen und somit auch in unsere Nahrungskette.

Für Interessierte: EU-Bio-Verordnung bzw. Download VO834/2007 und VO889/2008

Genusstauglichkeitskennzeichen

Dieses Zeichen ist gesetzlich geregelt und wird von der Behörde (Lebensmittelkontrolle) geprüft und nach Antrag für einen Be- und Verarbeitungsbetrieb (z. B. Milch, Fleisch) vergeben.

Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Betrieb und seine Produkte einen gewissen Mindeststandard aufweisen und dies von der Behörde in unangemeldeten Kontrollen mehrfach überprüft wird. Für diesen EU-weiten- Mindeststandard in Sachen Hygiene erhält der Betrieb eine Nummer. Aufgrund dieser, ist die Rückverfolgbarkeit, d. h. wer die Haftung für das Produkt übernimmt, jederzeit überprüfbar.

Nur kleine Direktvermarkter, welche 'Ab Hof' vermarkten, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Regionale Kennzeichnungen

Gutes vom Bauernhof – Die Qualitätsmarke

Die Marke „Gutes vom Bauernhof“ garantiert den Ursprung der Produkte auf den bäuerlichen Höfen. Diese Ursprungsgarantie wird regelmäßig überprüft. Um diese Kennzeichnung führen zu dürfen, muss man sich den regelmäßigen Kontrollen der österreichischen Gütesiegelrichtlinien stellen.

Schilcherland-Spezialitäten

Der Verein Schilcherland-Spezialitäten befindet sich mitten im Zentrum der Region Schilcherland und verfolgt das Ziel, die Werte und Lebensqualität der weststeirischen Region verpackt in den Schilcherland Spezialitäten möglichst unverfälscht an den Konsumenten zu vermitteln.

Steirische Ölspur

Die Steirische Ölspur beginnt 30 km südwestlich von Graz in Stainz und führt quer durch den Bezirk Deutschlandsberg bis nach Eibiswald, nahe der slowenischen Grenze. Mit vereinten Kräften fördert man seit nunmehr elf Jahren die Vermarktung des echten steirischen Kürbiskernöls. Zahlreiche Veranstaltungen im Jahr bringen Freizeitsportler, Kulturfans und Gourmets von nah und fern in die Heimat von Kürbis, Kernöl und Schilcher. Die Kulinarik spielt dabei eine wesentliche Rolle. Wir freuen uns, ein Partner der steirischen Ölspur zu sein.

 

Hofkäserei Deutschmann GbR. A-8523 Frauental, Oberberglastraße 10
Tel.: +43 (0)3462/ 40 57
info@hofkaeserei-deutschmann.at

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